„Einen „Schweregrad“ bei Zahnfehlstellungen gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Anhand dieser Einteilung in 11 Gruppen, je nach Art und Ausprägung der Zahnfehlstellung, wird ermittelt, ob die notwendige kieferorthopädische Behandlung zu Lasten der Krankenkassen durchgeführt werden darf.