Der Bundesrechnungshof hat für seine Feststellung, die Behandlungskosten pro Fall hätten sich verdoppelt, Statistiken herangezogen, die unterschiedliche Falldefinitionen verwendet haben. Betrachtet man sich Statistiken, die eine einheitliche Falldefinition verwenden (z.B. Die Zahlen der KZBV), haben sich im Zeitraum von 2006 bis 2016 die Kosten je Fall um 10,82 % erhöht. Der Punktwert für die vertragszahnärztliche Vergütung ist im gleichen Zeitraum je nach Kassenart und Bundesland zwischen 13,8 und 28,3 % gestiegen. Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen sind also deutlich weniger angestiegen, als andere zahnärztliche Leistungen. Und im Übrigen auch weniger, als die allgemeine Preisentwicklung (14,7 %).