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Vorurteile

Ohne private Zuzahlungen fängt der Kieferorthopäde doch gar nicht erst mit der Behandlung an!

Kein Kieferorthopäde, der Kassenpatienten behandelt, darf eine Behandlung von Zuzahlungen abhängig machen.

Keine Behandlung ohne private Zuzahlungen

Jeder Kieferorthopäde, der Kassenpatienten behandeln darf, ist dazu verpflichtet, einen Patienten auch ohne Zuzahlung zu behandeln. Der Kieferorthopäde muss seine Patienten hierauf genauso hinweisen, wie auf mögliche Methoden, die angenehmer sind oder vielleicht sogar schneller gehen und insgesamt mehr Komfort während der Behandlungszeit versprechen.

Klärt der Kieferorthopäde nicht umfassend auf oder drängt er gar einen Patienten zu Zusatzleistungen, verstößt er gegen seine Pflichten und im drohen Sanktionen durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung.

Einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten (10 bzw. 20 %) muss jedoch jeder Kassenpatient während der Behandlung zunächst bezahlen. Wird die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan definierten Umfang abgeschlossen, zahlt die Krankenkasse diesen Eigenteil zurück.

Quellen zu diesem Vorurteil

KFO-Vereinbarung, Stand 18.11.2016 – KZBV (PDF)

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