Fehlstellungen der Kiefer oder Zähne sind nicht nur ein Schönheitsfehler. Zahnfehlstellungen können die Bewegungsmöglichkeit des Unterkiefers beeinträchtigen. Über das Kiefergelenk und über die Muskulatur kann nicht nur das Kauen, Sprechen, Schlucken und Atmen beeinträchtigt sein, Verspannungen und Kopfschmerzen entstehen, sondern es können auch Schäden am gesamten Körper auftreten. Einzelne eng, überlappend oder falsch geneigte oder gedreht stehende Zähne können die Mundhygiene erschweren, das Kariesrisiko ist erhöht und Parodontitis bis hin zum Knochenabbau kann die Folge sein.
Der Kieferorthopäde ist aus diesem Grund bestrebt, den korrekten Zusammenbiss der Zähne herzustellen, beziehungsweise zu erhalten. Dass dies auch immer ästhetische Verbesserungen mit sich bringt, ist sozusagen das Nebenprodukt einer kieferorthopädischen Therapie.
Und natürlich hilft ein Kieferorthopäde auch bei Zahnunfällen oder erworbenen Zahnfehlstellungen, wie sie etwa durch exzessives Daumenlutschen entstehen. Hier wird er alles tun, um ein Gebiss mit optimal zueinander liegenden Zähnen wieder herzustellen. Dass das Ganze auch gut aussieht, versteht sich für einen Kieferorthopäden von selbst.
Der Mund nimmt einen großen Teil des Gesichts ein und mit dem Gesicht kommunizieren wir miteinander. Auch deshalb ist es verständlich, dass der Wunsch nach einer physiologisch korrekten Stellung von Zähnen und Kiefer bei den Patienten weit verbreitet ist. Der Kieferorthopäde achtet aber eben auch und vor allem auf die Funktion.
Wir müssen uns Zeit nehmen, Ihrer Gesundheit zuliebe. Eine kieferorthopädische Behandlung ist sehr komplex. Das Korrigieren von Zahn- und Kieferfehlstellungen braucht Zeit, damit der Zahnhalteapparat nicht geschädigt wird. Es gibt individuelle Wachstumsschübe, die man nutzen oder bremsen muss. Dafür sind laufende Kontrollen notwendig. Der Körper gibt hier die Geschwindigkeit vor, die Leistung der Zellen des Zahnhalteapparats kann man nicht beschleunigen. > Mehr erfahren
Für das Tragen von kieferorthopädischen Geräten gibt es keine Altersbeschränkung. Eine kieferorthopädische Behandlung kann für die Gesundheit und den Erhalt der eigenen Zähne von Vorteil sein – unabhängig vom Alter. Das heißt auch für Erwachsene kann sich der Aufwand lohnen. Und die Auswahl von kieferorthopädischen Apparaturen für Erwachsene ist groß: Mit Alignern, zahnfarbenen Brackets oder Brackets, die auf der Zungenseite angebracht werden, ist die Behandlung sehr unauffällig. > Mehr erfahren
Kieferorthopäden schlagen ausschließlich Zusatzleistungen vor, die sie für sinnvoll halten. Was man als Patient wissen muss: Die Krankenkassen dürfen nur das unbedingt Notwendige über-nehmen. Behandlungsmethoden, die z.B. komfortabler oder unauffälliger sind oder weniger Mitarbeit des Patienten erfordern, sollen die Beiträge nicht belasten. Als Patient haben Sie aber immer selbst die Wahl, welche Zusatzleistungen Sie in Anspruch nehmen. > Mehr erfahren
Wenn, wie dies bei manchen Onlineanbietern geschieht, auf eine ausreichende Diagnostik und regelmäßige Behandlungskontrollen verzichtet wird, wird gar nicht geprüft. ob überhaupt eine Behandlung möglich ist und es wird damit der Standard einer kieferorthopädischen Behandlung unterschritten. So können unerwünschte Zahnbewegungen, Zahnlockerungen und Entzündungen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Außerdem: Beim Kieferorthopäden kann bei geringen Fehlstellungen kann eine Zahnkorrektur beim Kieferorthopäden genauso viel kosten. > Mehr erfahren
Die Behandlungsdauer wird von den biologischen Eigenschaften, also den Umbauvorgängen der Zahnhaltegewebe festgelegt. Diesen Prozess können auch Onlineanbieter nicht beschleunigen. Die Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen braucht also Zeit, um den Zahnhalteapparat nicht zu schädigen. Onlineanbieter sparen auch oft an der Kontrolle der Behandlung, damit besteht die Gefahr, dass ernsthafte Probleme übersehen werden. Hinzu kommt: Kein Handyfoto ersetzt die Untersuchung durch einen Zahnarzt! Kieferorthopädie ist anspruchsvoller, als nur ein paar Zähne gerade zu rücken. > Mehr erfahren
Jeder Arzt ist dem Grundsatz „Nicht schaden!“ verpflichtet. Größere Eingriffe wie eine Operation schlagen wir nur dann vor, wenn dies aus zahnmedizinischer Sicht notwendig ist, um eine Fehlstellung zu beseitigen. > Mehr erfahren